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Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen

Am 18.01.2024 hat der Bundestag das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.11.2023 idF der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vom 17.01.2024; Link zum Gesetzgebungsvorgang) beschlossen. Der Bundesrates hat am 02.02.2024 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen umfassen u.a.:

Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Muster im Download-Bereich entsprechend aktualisiert.

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