Am 18.01.2024 hat der Bundestag das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.11.2023 idF der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vom 17.01.2024; Link zum Gesetzgebungsvorgang) beschlossen. Der Bundesrates hat am 02.02.2024 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen umfassen u.a.:
- Verlängerung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage.
- Grds. Unerheblichkeit einer Asylantragstellung aus Haft/öffentlichem Gewahrsam für die Anordnung von Abschiebungshaft.
- Einreise- und Aufenthaltsverbot bei der Sicherungshaft als eigener Haftgrund (mit Folgeanpassung bei der Überstellungshaft) nebst Anhebung deren Regeldauer auf sechs Monate
- Notwendige Anwaltsbeteiligung bei mehreren Haft- bzw. Gewahrsamsarten.
- Prozessuale Änderungen zu Vorab-Haftanträgen und behördlichem Beschwerderecht.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Muster im Download-Bereich entsprechend aktualisiert.