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Rückführungsverbesserungsgesetz tritt in Kraft (VerRückG)

Das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ (VerRückG) ist am 26.02.2024 im Bundesgesetz verkündet worden. Es tritt damit zum 27.02.2024 in Kraft.

Über die wesentlichen Änderungen ist bereits hier im Blog berichtet worden:

Im Download-Bereich stehen ab sofort aktualisierte Muster (Stand: 2024.02.27) mit den durch das VerRückG bedingten Änderungen in Beiordnungs-, Ablehnungs- und Haftbeschlüssen sowie der Sitzungsniederschrift zur Verfügung.

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