Das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ (VerRückG) ist am 26.02.2024 im Bundesgesetz verkündet worden. Es tritt damit zum 27.02.2024 in Kraft.
Über die wesentlichen Änderungen ist bereits hier im Blog berichtet worden:
- Änderungen im Ausreisegewahrsam
- Änderungen in der Sicherungshaft
- Änderungen in der Überstellungshaft
- Änderungen im Prozessrecht
- Notwendige RA/in-Beteiligung
- Änderung in der Wirkung von Asylantragstellungen
Im Download-Bereich stehen ab sofort aktualisierte Muster (Stand: 2024.02.27) mit den durch das VerRückG bedingten Änderungen in Beiordnungs-, Ablehnungs- und Haftbeschlüssen sowie der Sitzungsniederschrift zur Verfügung.